Überblick über die verschiedenen Bürgschaftsarten
Definition
Absicherung der Arbeitszeitguthaben (Wertguthaben) von Arbeitnehmern in Altersteilzeit.
Ablauf
Gegen Ende seines Berufslebens entscheidet sich der Arbeitnehmer für das Angebot seines Arbeitgebers in Altersteilzeit zu gehen. In der sogenannten aktiven Phase der Altersteilzeit arbeitet der Arbeitnehmer die volle, nach Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit, verzichtet dafür aber auf einen Teil seines Bruttolohns. In der passiven Phase arbeitet der Arbeitnehmer nicht mehr und erhält den in der aktiven Phase angesparten Teil seines Bruttolohns. Für den Fall der Insolvenz sichert die Bürgschaft den angesparten Bruttolohn ab.
Zielgruppe
Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Altersteilzeitmodelle anbieten.
Hinweis
Es erfolgt keine Absicherung von Lebensarbeitszeitkonten.
Definition
Verbürgt werden Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung geleisteter Voraus- und Anzahlungen gegen seinen Auftragnehmer.
Ablauf
Der Auftraggeber leistet eine Anzahlung an seinen Auftragnehmer – etwa zur Abdeckung der Kosten für die Materialbeschaffung. Das Risiko des Verlustes dieser Vorleistung – z. B. wegen Insolvenz des Auftragnehmers – sichert die Anzahlungsbürgschaft ab.
Zielgruppe
Unternehmen, die für Vorleistungen Anzahlungen verlangen, vereinbaren oder von ihren Auftraggebern angeboten bekommen.
Definition
Absicherung von Arbeitszeitguthaben auf Ausgleichs- und Entgeltkonten.
Ablauf
Die Mitarbeiter eines Unternehmens haben die Möglichkeit auf einem Arbeitszeitkonto Stunden aus Mehrarbeit anzusammeln. Lässt es das Arbeitsaufkommen zu, werden diese wieder abgebaut. Für den Fall der Insolvenz des Unternehmens werden die aufgelaufenen Zeitguthaben über eine Bürgschaft abgesichert.
Zielgruppe
Unternehmen, deren Mitarbeiter flexible Arbeitszeitregelungen nutzen.
Hinweis
Abgesichert werden kurzfristige Arbeitszeit- und Entgeltkonten, die in der Regel innerhalb eines Jahres auf- und abgebaut werden.
Definition
Anzahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft für Architektenleistungen.
Ablauf
Ein Architekt/Ingenieur übernimmt nach Baufertigstellung die Bau-/Objektbetreuung in der Gewährleistungsphase. Das Honorar steht ihm grundsätzlich erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Architekt/Ingenieur die Mängel zu betreuen (Überwachung und Dokumentation nach dem Leistungsbild des § 15 HOAI, Leistungsphase 9) ohne eine Gegenleistung dafür zu erhalten. Die Bürgschaft sichert den Anspruch des Bauherren auf Rückzahlung des Honorars für den Fall der Insolvenz des Architekten ab.
Zielgruppe
Architekten/Ingenieure.
Definition
Sicherheit für die Einhaltung der vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber übernommenen vertraglichen Verpflichtungen zur Ausführung bis zur (Gebrauchs-) Abnahme des Gewerkes.
Ablauf
Der Auftragnehmer hat aus dem Werkvertrag Verpflichtungen zu erfüllen. Zur Absicherung dieser Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers lässt sich der Auftraggeber – z. B. für den Fall der Insolvenz des Auftragnehmers – eine Bürgschaft als Sicherheit geben. Mit Abnahme der Leistung wird die Bürgschaft zurückgegeben.
Zielgruppe
Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie des Garten- und Landschaftsbaus.
Hinweis
Ist auch Bestandteil der Vertragserfüllungsbürgschaft. Konventionalstrafen sind nicht Gegenstand der Bürgschaft. Die Bürgschaftssumme beträgt in der Regel 10 % vom Auftragswert.
Definition
Sicherheit für eine Behörde oder ein Unternehmen zur Einhaltung der Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung.
Ablauf
Bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags muss ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Bei privaten Aufträgen kann dies vorkommen. Für die Dauer der Ausschreibung lässt sich der Auftraggeber eine Bietungsbürgschaft ausstellen. Abgesichert werden durch die Bürgschaft zum einen Mehrkosten, die entstehen, wenn der Anbieter sein Angebot nicht aufrechterhält. Daneben haftet die Bürgschaft auch, wenn der Bieter den Zuschlag erhält und dann eine weitere Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der ihm durch den Zuschlag übertragenen Leistungen, einschließlich der Abrechnung, nicht stellt. An die Stelle dieser geschuldeten, aber nicht erbrachten Vertragserfüllungs-bürgschaft tritt dann die Bietungsbürgschaft.
Zielgruppe
Unternehmen, die sich an Bietungsverfahren zur Auftragserteilung beteiligen.
Hinweis
Die Laufzeit der Bürgschaft richtet sich nach der Dauer der Ausschreibung (3–6 Monate). Die Bürgschaftssumme kann bis zu 5 % des Auftragswertes betragen.
Definition
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Räumung eines Grundstückes nach Ablauf des Nutzungsvertrages.
Ablauf
Aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz § 5 III ergeben sich für den Betreiber von Anlagen im Sinne des § 3 Abs. 5 BImSchG (z. B. Betriebe, von denen umweltschädliche Kontaminationen ausgehen können) Nachsorgeverpflichtungen. Hierzu gehört u. a. die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes eines Betriebsgeländes nach dessen Räumung. Die Bürgschaft sichert die Verpflichtungen des Betreibers gegenüber der Behörde für den Fall seiner Insolvenz.
Zielgruppe
Unternehmen, die ihr Gewerbe auf Basis der Genehmigung nach Bundesimmissions-schutzgesetz betreiben.
Hinweis
Bürgschaftsgläubiger sind das Regierungspräsidium, die Stadt oder die Landkreise.
Definition
Der Unternehmer kann von dem Besteller für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung eine Abschlagszahlung verlangen, in der der Besteller durch die Leistung einen Wertzuwachs erlangt hat. Ist der Besteller ein Verbraucher und hat der Vertrag die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand, ist dem Besteller bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% des Vergütungsanspruches zu leisten. Der Verbraucher hat darauf einen Rechtsanspruch. Geregelt im § 650 m BGB
Ablauf
In der Regel wird die Bürgschaft vor Fälligkeit der ersten Rate ausgehändigt in Höhe von 5% der des vereinbarten Kaufpreises. Sie muss erst dann zurückgegeben werden, wenn die vollständige Fertigstellung erfolgt ist und keine Ansprüche des Käufers mehr bestehen. Wird keine Bürgschaft gestellt kann der Käufer einen Einbehalt in Höhe von 5% des Kaufpreises einbehalten (i.d.R. mit der ersten Abschlagszahlung).
Zielgruppe
Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer.
Definition
Absicherung der Vorausleistungsverpflichtung und des Werklohnanspruchs aus einem Werkvertrag. Der Werkvertrag bezieht sich dabei ausschließlich auf die Erstellung eines Bauwerkes (Bauhandwerker), einer Außenanlage oder eines Teils davon.
Ablauf
Nach der gesetzlichen Regelung wird eine Werklohnforderung erst mit Abnahme des erstellten Werkes fällig. Der Auftragnehmer trägt das Vorleistungsrisiko sowie das volle Insolvenzrisiko für den Fall, dass der Auftraggeber nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig/-unwillig ist. Mit einer Bürgschaft nach § 650 f BGB, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber jederzeit verlangen kann, sichert der Auftragnehmer dieses Risiko ab.
Zielgruppe
Unternehmen, die andere Unternehmen mit der Erstellung von Bauwerken und Außenanlagen beauftragen (Auftraggeber).
Definition
Absicherung des Regresses, wenn der Unternehmer Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitnehmerentgelte zahlt, die der von ihm beauftragte Subunternehmer oder Arbeitnehmerverleiher nicht erbracht hat.
Ablauf
Ein Unternehmer (A) beauftragt einen anderen Unternehmer (B) mit der Erbringung von Bauleistungen. A haftet für die Verpflichtung von B zur Zahlung des Mindestentgelts und zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter des B. Den Erstattungsanspruch gegen B lässt A sich durch eine Bürgschaft absichern.
Zielgruppe
Unternehmen, die als Nachunternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt werden oder Arbeitskräfte leihen.
Definition
Absicherung, z. B. für die Erfüllung von Verträgen mit Kommunen zur Müllentsorgung, zum Winterdienst oder für die Erfüllung von Verträgen zur Betreuung von Gebäuden (Facilitymanagement).
Ablauf
Bei Vertragsvergabe an ein Dienstleistungsunternehmen will die Kommune die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag auch für den Fall der Insolvenz abgesichert wissen. Sie verlangt vom Dienstleistungsunternehmen eine Bürgschaft.
Zielgruppe
Dienstleistungsunternehmen.
Hinweis
Absicherung von Mehrkosten des Auftraggebers wegen der Unterbrechung von Dienstleistungsverträgen bei Insolvenz des Dienstleistungsunternehmens.
Definition
Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers. Die Bürgschaft sichert die Ansprüche nach der Abnahme der Werkleistung ab.
Ablauf
Für den Fall, dass der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung unsachgemäß ausführt und Mängel am Gewerk auftreten, hat der Auftraggeber bei entsprechender Vereinbarung die Möglichkeit, einen Betrag von 3–5 % der Vertragssumme als Sicherheit einzubehalten. Dieser Sicherheitseinbehalt kann durch die Herausgabe einer Bürgschaft abgelöst werden. Durch Aushändigung der Bürgschaftsurkunde kann der Auftragnehmer den vereinbarten Sicherheitseinbehalt beim Auftraggeber ablösen und die Auszahlung der vollen Rechnungssumme verlangen.
Zielgruppe
Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie des Garten- und Landschaftsbaus.
Hinweis
Die gesetzliche Grundlage für den Werkvertrag ergibt sich aus §§ 631ff. BGB. Eine Sicherheit kann nur verlangt werden, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist.
Definition
Bürgschaft zur Absicherung der Bezahlung online ausgestellter Flugtickets gegenüber der International Air Transport Assoziation (IATA).
Ablauf
Ein Reisebüro möchte am Online-Buchungssystem der IATA teilnehmen. Zur Absicherung aller gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten des Reisebüros lässt sich die IATA eine Bürgschaft geben.
Zielgruppe
Reisebüros, die am IATA Billing & Settlement Plan (BSP) teilnehmen und über das BSP-System abrechnen.
Definition
Als Kaution für Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus dem Mietvertrag.
Ablauf
Bei Abschluss eines Mietvertrages muss der Mieter dem Vermieter in der Regel eine Sicherheit stellen, z. B. durch eine Abtretung oder eine Bankbürgschaft. Diese Sicherheit kann durch eine Bürgschaft ersetzt werden.
Zielgruppe
Unternehmen mit angemieteten Räumen.
Definition
Kaution für die Bezahlung von geliefertem Mineralöl.
Ablauf
Die Mineralölgesellschaften liefern Mineralöl an gewerbliche Kunden, z. B. Tankstellen. Der Tankstellenbetreiber hat eine Kaution für die Bezahlung des gelieferten Mineralöls zu stellen. Die Bürgschaft haftet, wenn der Tankstellenpächter die Forderungen der Mineralölgesellschaft nicht mehr bezahlen kann.
Zielgruppe
Tankstellen, Frachtführer und Speditionen mit eigenem Tanklager.
Definition
Verbürgt werden Rückzahlungsverpflichtungen aus Darlehen des Mitarbeiters an den Arbeitgeber für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers.
Ablauf
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, z. B. durch teilweisen Lohnverzicht, Unternehmensbeteiligungen zu erwerben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Rückzahlungsanspruch gegen Insolvenz abzusichern, z. B. durch eine Bürgschaft.
Zielgruppe
Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Beteiligungen anbieten.
Hinweis
Nur für Beteiligungen, die als Fremdkapital in das Unternehmen eingehen. Mitarbeiterbeteiligungen, die in das Eigenkapital des Arbeitgebers einfließen, können nicht abgesichert werden. Beteiligungen Dritter am Unternehmen aus Gründen der Gewinnmaximierung können ebenfalls nicht abgesichert werden.
Definition
Absicherung der Rückzahlung von Zuschüssen für stillgelegte landwirtschaftliche Flächen, falls die angebauten Erzeugnisse in die Nahrungsmittelkette fließen.
Ablauf
Landwirte erhalten EU-Zuschüsse, falls sie nachwachsende Rohstoffe oder Energiepflanzen anbauen. Daneben erhalten sie Zuschüsse, wenn sie Flächen stilllegen. Subventionen für nachwachsende Rohstoffe und für Flächenstilllegungen können kombiniert werden. Auf den stillgelegten Flächen kann z. B. Raps für Benzin angebaut werden. Energiepflanzen werden nur allein subventioniert. Die Verarbeitung der nachwachsenden Rohstoffe und Energiepflanzen wird überwacht. Gleich ob Rohstoffe oder Energiepflanze: Aus der Ernte müssen bestimmte Erträge (z. B. Rapsdiesel) hergestellt werden. Werden die Mengen nicht erreicht oder amtlich vorgegebene Meldefristen nicht eingehalten, haftet die Bürgschaft. Liegt ein Verstoß vor, muss der Landwirt die erhaltenen Subventionen zurückzahlen. Wenn er für die Fläche eine Stilllegungsprämie bekommen hat, muss er auch diese zurückzahlen. Auch dafür haftet die Bürgschaft.
Zielgruppe
Unternehmen, denen Zuschüsse für die Stilllegung landwirtschaftlich genutzter Flächen gewährt werden.
Hinweis
Bürgschaftsgläubiger ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Grundlagen sind europäische Verordnungen:
- Nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen: VO (EG) Nr. 1973/04
- Energiepflanzen auf nicht stillgelegten Flächen: VO (EG) Nr. 1973/04.
Definition
Sicherheit zur Durchführung oder Verhinderung der vorläufigen Vollstreckung aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.
Ablauf
Ein Zivilprozess hat stattgefunden. Durch das Urteil wurde der Beklagte zur Zahlung eines Betrags verurteilt. Da noch eine weitere Instanz, z. B. Berufung möglich ist, ist das Urteil nur vorläufig vollstreckbar. Normalerweise muss der Kläger eine Sicherheit stellen, um vorläufig vollstrecken zu können. Der Beklagte muss dann Zug um Zug nach Stellung der Sicherheit durch den Kläger den ausgeurteilten Betrag zahlen. Gewinnt er die nächste Instanz, kann er das Geld zurückverlangen. Er ginge leer aus, wenn der Kläger zwischenzeitlich insolvent geworden ist. Die Sicherheit haftet für den Rückzahlungsanspruch des Beklagten. Die Sicherheit kann auch zur Abwehr einer vorläufigen Vollstreckung dienen. Sind nur kleine Beträge zu vollstrecken oder ist ein Versäumnisurteil ergangen, muss die unterlegene Partei die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden.
Zielgruppe
Unternehmen und Privatpersonen auf Kläger- und Beklagtenseite.
Hinweis
Nach dem Gesetz sind in § 108 Zivilprozessordung nur Bürgschaften eines Kreditinstituts vorgesehen. Kreditversicherer müssen im Urteil ausdrücklich genannt und zugelassen sein.
Definition
Absicherung der Befüllung und Bepflanzung (Rekultivierung) von Flächen, z. B. nach Ausbeutung einer Kiesgrube gegenüber der Behörde, die die Schürferlaubnis erteilt hat.
Ablauf
Werden Genehmigungen, z. B. im bergbaulichen Bereich zum Abbau von Rohstoffen erteilt, ist der Unternehmer nach Beendigung der Abbaumaßnahmen zur Wiederher-stellung der genutzten Flächen verpflichtet.
Zielgruppe
Unternehmen, die zur Rekultivierung der genutzten Flächen verpflichtet sind, z. B. Bergbau.
Hinweis
In der Regel hat diese Bürgschaft lange Laufzeiten und wird daher mit einer Kündigungsklausel versehen. Vergleichbar ist sie mit der Bürgschaft nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Definition
Absicherung der Zahlung von Forderungen, die durch die Kartennutzung auf elektronischem Weg entstanden sind.
Ablauf
Die Kunden einer Tankstelle werden mit Karten zur bargeldlosen Zahlung durch Lastschrift ausgestattet. Die Bürgschaft haftet, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Zielgruppe
Mineralölgesellschaften und Verbände, die Tankkarten an ihre Kunden geben.
Definition
Absicherung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem geschlossenen Werkvertrag (Ausführung, Gewährleistung, Überzahlungen, Schadenersatz usw.).
Ablauf
Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine Kombination der Ausführungsbürgschaft und der Bürgschaft für Mängelansprüche. Sie besichert die Ansprüche vom Vertragsbeginn bis zur Verjährung der Mängelansprüche.
Zielgruppe
Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie des Garten- und Landschaftsbaus.
Definition
Verbürgt werden Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung geleisteter Voraus- und Anzahlungen gegen seinen Auftragnehmer.
Ablauf
Der Auftraggeber leistet eine Anzahlung an seinen Auftragnehmer – etwa zur Abdeckung der Kosten für die Materialbeschaffung. Das Risiko des Verlustes dieser Vorleistung – z. B. wegen Insolvenz des Auftragnehmers – sichert die Anzahlungsbürgschaft ab.
Zielgruppe
Unternehmen, die für Vorleistungen Anzahlungen verlangen, vereinbaren oder von ihren Auftraggebern angeboten bekommen.
Definition
Sicherung der Zahlung von Forderungen aus der Lieferung von Waren.
Ablauf
Der Versicherungsnehmer erhält von einem Lieferanten Waren auf Rechnung mit einem Zahlungsziel. Der Lieferant lässt sich das Insolvenzrisiko des Abnehmers durch eine Bürgschaft absichern.
Zielgruppe
Unternehmen, deren Lieferanten eine Absicherung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verlangen.
Definition
Absicherung der Pflicht zur Zahlung von Zoll- und Steuerschulden gegenüber dem Hauptzollamt.
Ablauf
Für das Importieren von Waren werden Zölle und Einfuhrabgaben fällig. Für deren Stundung verlangt die Zollverwaltung eine Bürgschaft.
Zielgruppe
Importeure, Spirituosenhersteller, Tabakwarenindustrie.
Hinweis
Der Wortlaut ist in der Regel zwingend vorgeschrieben.